Vereinsvorstellung
Der Vorstand:
Bei der ordentlichen Generalversammlung wurde nachstehender Vorstand gewählt:
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ZWECK / ZIELSETZUNG des VEREINES
FÖRDERER des Kommando Schnelle Einsätze
„KSE – VIP – KLUB“
Aufgrund der Umstrukturierung im ÖBH und der damit verbundenen Umbenennung der 3.Panzergrenadierbrigade auf ein Kommando Schnelle Einsätze wurde der Vereinsname
„Förderer der 3.PzGrenBrig“ auf den Vereinsnamen „Förderer des Kommando Schnelle Einsätze“ umbenannt und neu gegründet.
Der Verein bezweckt, die Förderung und Unterstützung der externen und internen Öffentlichkeitsarbeit des Kommando Schnelle Einsätze im Bereich der wehrpolitischen Tätigkeit zur Förderung einer positiven und verständnisvollen Beziehung zwischen Bevölkerung und Heer, sowie der Motivation aller Soldaten für die Belange der militärischen Landesverteidigung.
Im Bild zu sehen ist der neue Vorstand des Vereines mit dem neuen Vorsitzenden Vizeleutnant Rupert Stöller mit seinem Stellvertreter Hauptmann Stefan Lichtmannegger, (beide Bild Mitte).
Von links nach rechts: OStWm Günter Krennstetter, Mjr Andreas Weißenböck, Vzlt Gerhard Weglehner, Vzlt Rupert Stöller, Hptm Stefan Lichtmannegger, Vzlt Leopold Nimmervoll und Vzlt Karl Schön.
Sitz des Vorstandes:
Kommando
Kommando Schnelle Einsätze
Raabkaserne
3512 MAUTERN
Tel.: 050201/33 Klappe 30 312 (Obmann)
Mobil: 0676 32 37 161
Klappe 30 912 (Schriftführer)
Auszug aus den Vereinsstatuten:
§ 4: Arten der Mitgliedschaft
- Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.
- Ordentliche Mitglieder des Vereins sind alle physischen Personen, die Offiziere, Unteroffiziere und Milizoffiziere
des Kommando Schnelle Einsätze. - Außerordentliche Mitglieder des Vereins können alle sonstigen physischen und juristische Personen sowie
rechtsfähige Personengesellschaften werden, sofern sie dem Bereich der Landesverteidigung positiv zugeordnet sind. - Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.
§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft
- Beitrittswerber haben ein Beitrittsansuchen beim Vorstand einzubringen.
- Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.